Europäische Kommission vereinfacht Gemeinsame Agrarpolitik und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit

Umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt – Jährlich könnten bis zu 1,58 Milliarden Euro für Landwirtinnen und Landwirte und 210 Millionen Euro für nationale Verwaltungen eingespart werden – Die Initiative ist Teil einer umfassenderen Vereinfachungsbemühung im Einklang mit dem "EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit"

Traktor mit Pflug
Foto: European Union

Um die Gemeinsame Agrarpolitik (kurz: GAP) der EU zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte zu steigern, legte die Europäische Kommission am 15. Mai 2025 ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das auf den Verwaltungsaufwand, die Kontrollen, die Umsetzung, die Krisenreaktion und den Investitionsbedarf des Sektors abzielen soll. Durch die Änderungen könnten jährlich bis zu 1,58 Milliarden Euro für Landwirtinnen und Landwirte und 210 Millionen Euro für nationale Verwaltungen eingespart werden, während gleichzeitig Zahlungen, bestimmte Anforderungen und Kriseninstrumente flexibler und einfacher zu verwalten wären. Diese Initiative ist Teil einer umfassenderen Vereinfachungsbemühung im Einklang mit dem "EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit"  und soll die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Digitalisierung des Agrarsektors sowie insbesondere junger und ökologischer Landwirtinnen und Landwirte unterstützen.

Raffaele Fitto, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission: "Auf die Bedürfnisse des Agrarsektors hören und gezielt reagieren"

Raffaele Fitto, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und für Kohäsion und Reformen zuständig, erklärte dazu:

"Das vorgestellte Paket eröffnet den Landwirtinnen und Landwirten neue Möglichkeiten. Unser Ziel ist es, in die aktuelle Programmierung einzugreifen, um in kurzer Zeit konkrete Ergebnisse zu liefern. Wir wollen sofort handeln, mit Entschlossenheit und Effektivität. Wir hören auf die Bedürfnisse des Agrarsektors und reagieren gezielt auf ihre Forderungen, um ihnen die besten Arbeitsbedingungen zu bieten, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern eine moderne, effiziente Landwirtschaft zu bieten, die sich auf das Produkt konzentriert – und nicht auf Bürokratie."

Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU unterliegen hohen administrativen Verpflichtungen, die oft nicht den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Dieser Regelungsaufwand ist zeitaufwändig und verursacht Kosten für Personen in der Landwirtschaft und nationale Verwaltungen. Dies führt nach Angaben der Kommission zu einer geringeren Akzeptanz von Verpflichtungen und kann auch Investitionen verhindern.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen schlägt die Kommission nun gezielte Lösungen durch eine Reihe konkreter Gesetzesänderungen auf der Grundlage operativer Erfahrungen und umfangreicher Rückmeldungen von Interessenträgerinnen und Interessenträgern sowie EU-Mitgliedstaaten vor.

Vereinfachte Zahlungsregelung für Kleinlandwirtinnen und Kleinlandwirte

Um sie attraktiver zu machen, wird die jährliche Pauschalzahlung – das heißt eine einzige jährliche Auszahlung – für Kleinlandwirte von 1.250 Euro auf 2.500 Euro angehoben. Ziel dieser Zahlungen für Kleinlandwirtinnen und Kleinlandwirte ist es, eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zu fördern, die Vitalität ländlicher Gebiete zu stärken, in denen kleine landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielen, und den Verwaltungsaufwand sowohl für Landwirtinnen und Landwirte als auch für Behörden zu verringern. Diese Landwirtinnen und Landwirte werden auch von bestimmten Umweltvorschriften (Konditionalität) ausgenommen, während sie andererseits von Zahlungen profitieren können, die eine umweltfreundliche Landwirtschaft belohnen (Öko-Regelungen).

Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen

Das Vereinfachungspaket zielt darauf ab, den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Praktiken und lokalen Bedingungen besser Rechnung zu tragen und gleichzeitig Überschneidungen mit den bestehenden nationalen Vorschriften zu verringern.

So werden beispielsweise zertifizierte ökologische/biologische Betriebe automatisch als Unternehmen betrachtet, die einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung erfüllen.

Für einige der anspruchsvolleren Anforderungen können Landwirtinnen und Landwirte von Anreizen zum Schutz von Torfmooren und Feuchtgebieten profitieren, wie sie unter dem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 2 (kurz: GLÖZ 2) festgelegt sind. Diese Unterstützung soll ihnen auch dabei helfen, nationale Vorschriften einzuhalten, die über die EU-Standards hinausgehen, und einen gerechten Ausgleich für ihre Bemühungen gewährleisten.

Um den Verwaltungsaufwand für die Kontrollen zu verringern, sollen die Kontrollen durch den Einsatz von Satelliten und Technologie gestrafft werden. Darüber hinaus soll ein neuer Grundsatz eingeführt werden: pro Betrieb nur eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr.

Verstärktes Krisenmanagement und einfachere Verfahren für die nationalen Verwaltungen

Landwirtinnen und Landwirte in der EU, die von Naturkatastrophen oder Tierseuchen betroffen sind, sollen dank neuer Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne und dank flexiblerer und zugänglicherer Instrumente für Risikomanagement besser unterstützt werden.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen von einer größeren Flexibilität bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne profitieren, wobei die vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission nur für strategische Änderungen erforderlich ist. Dies soll sich positiv auf die Landwirtinnen und Landwirte auswirken, die schneller von den eingeführten Änderungen profitieren werden.

Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung

Für Kleinlandwirtinnen und Kleinlandwirte wird es demnach einfacher sein, finanzielle Unterstützung durch eine neue einfache Finanzierungsoption zu erhalten, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu verbessern.

Die nationalen Verwaltungen sollen weiter darin bestärkt werden, interoperable digitale Systeme zu entwickeln. Nach dem Grundsatz "Einmal melden, mehrfach verwenden" sollen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Daten nur einmal über ein einziges System übermitteln müssen, was Zeit spart, Verwaltungskosten senkt und die Betriebsführung verbessert.

Die nächsten Schritte

Der Legislativvorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Neben Änderungen der wichtigsten GAP-Vorschriften wird die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2025 auch weitere Vereinfachungsmaßnahmen vorschlagen, auch für Bereiche außerhalb der Landwirtschaft. Diese Schritte sind in einer "Roadmap" beschrieben.

Hintergrund: Vereinfachung von EU-Vorschriften

Die Kommission beschreitet einen neuen Weg zur Vereinfachung von EU-Vorschriften, um die EU-Wirtschaft wettbewerbsfähiger und wohlhabender zu machen. Die Kommission hat das klare Ziel, bis zum Ende dieses Mandats eine beispiellose Vereinfachung zu erreichen, indem sie den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 Prozent und den Verwaltungsaufwand für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) um mindestens 35 Prozent verringert, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben. Das 1. "Omnibus"-Paket, das im Februar 2025 angenommen wurde, umfasste eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit, CO2-Grenzausgleichssystem, Taxonomie und europäische Investitionsprogramme.

In der Landwirtschaft bedeutet dies, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU zu verbessern, den Verwaltungsaufwand sowohl für Landwirtinnen und Landwirte als auch für Behörden zu verringern und den unterschiedlichen Situationen und Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte in der EU Rechnung zu tragen.

Das am 14. Mai 2025 vorgelegte Agrarpaket baut auf den Vereinfachungsmaßnahmen auf, die die Europäische Kommission bereits 2024 eingeführt hat. Es ist Teil eines umfassenderen Prozesses, der im Laufe des Jahres 2025 mit einem bereichsübergreifenden Paket zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften fortgesetzt werden soll, das auf andere Politikbereiche abzielt, die sich auf Landwirtinnen und Landwirte, Lebensmittelunternehmen sowie Verwaltungen auswirken.

Das Vereinfachungspaket ist ein zentrales Ergebnis der von der Europäischen Kommission im Februar 2025 vorgelegten Vision für Landwirtschaft und Ernährung.

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