Förderungsaufruf: nationale Integrationsförderung 2026 und 2027
Reichen Sie Ihren Projektvorschlag beim BKA ein!
Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für die nationale Integrationsförderung 2026 und 2027 hat begonnen.
Sie können nun bis zum 21. Juli 2025 um 14:00 (MESZ) Ihre Projektvorschläge mittels eines Online-Antrags dem Bundeskanzleramt, Sektion II, Abteilung II/3 Förderungen Integration übermitteln.
Förderungsansuchen können von privaten sowie öffentlichen Organisationen, jedoch nicht von Einzel-/Privatpersonen, gestellt werden.
Alle Projektvorschläge sind vollständig und ausschließlich über das Online-Portal einzureichen: Online-Antrag Integrationsförderung National
Achtung
Der Antrag kann ausschließlich online eingebracht werden! Bitte registrieren sie sich im Transparenzportal und folgen Sie den Anweisungen im Online-Portal, nähere Informationen finden Sie im Aufrufdokument unter Punkt 4.4. Für die Anmeldung zum Transparenzportal und zur Antragsstellung ist eine ID-Austria zwingend notwendig.
Alle Projektvorschläge sind spätestens bis zur Frist am 21. Juli 2025 um 14:00 (MESZ) einzubringen, wobei der Antrag als eingebracht gilt, wenn die letzte zeichnungsberechtigte Person den Antrag digital signiert hat.
Antragsstellung
Um die Frist zu wahren und zur Bewertung zugelassen zu werden, muss der Antrag vollständig sowie ausschließlich über das Online-Portal und fristgerecht eingebracht werden.
Eine Empfangsbestätigung wird nach Abschluss der Einreichung (letzte digitale Signatur von Zeichnungsberechtigter bzw. Zeichnungsberechtigtem) vom Online-Portal automatisch versandt.
Sollte keine Empfangsbestätigung eingehen, so obliegt es dem Förderungswerbendem zu überprüfen, ob die Unterlagen tatsächlich verschickt bzw. beim Förderungsgeber angekommen sind.
Im Falle der fristgerechten Übermittlung von mehreren Versionen gilt die Letztversion.
Insgesamt sind folgende Dokumente ausschließlich über den Online-Antrag in den angegebenen Dateiformaten und fristgerecht vorzulegen:
- Finanzplan (siehe Excel-Vorlage)
- Indikatorenblatt (siehe Excel-Vorlage)
- Projektbeschreibung (siehe Word-Vorlage)
- Zeitplan (gesondertes PDF-Dokument)
- bei Vereinen: Vereinsstatuten
- bei juristischen Personen, die weder im Vereinsregister noch im Firmenbuch eingetragen sind: Statuen sowie Bestätigung über die Betrauung von Organwaltern (Dekret)
- NUR bei Projektpartnerschaften: Erklärung Solidarhaftung (unterfertigte PDF-Vorlage)
Weitere Dokumente (Lebensläufe, Studien, Jahresberichte, etc.) sind nicht erforderlich!
Detaillierte Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte aus den Dokumenten und Links im Downloadbereich unten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Projekteinreichung und stehen Ihnen gerne bei Fragen schriftlich zur Verfügung:
- Bei technischen Fragen (Online-Portal) - nur schriftlich möglich
Formularservice BRZ
E-Mail: support@formularservice.gv.at - Bei inhaltlichen Fragen - nur schriftlich möglich
Abteilung II/3 - Förderungen Integration
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at
Dokumente und Links
Aufrufunterlagen
- Aufruf NAT 2026/2027 zur Einreichung von Projektvorschlägen (PDF, 503 KB)
- Sonderrichtlinie NAT 2024-2027 (PDF, 592 KB)
- FAQ zur Antragsstellung Aufruf nationale Integrationsförderung 2026 und 2027 (PDF, 119 KB)
Verpflichtende Einreichvorlagen
- Finanzplan (Excel, 202 KB)
- Indikatorenblatt (Excel, 232 KB)
- Projektbeschreibung (Word, 68 KB)
- Erklärung Solidarhaftung NUR bei Projektpartnerschaften (PDF, 47 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln – ARR 2014
- Reisegebührenvorschrift des Bundes – RGV 1955
- Verordnung (EU) Nummer 2016/679 – DSGVO
- Datenschutzgesetz - DSG
- Information nach Artikel 13 DSGVO (Word, 29 KB)
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung II/3, Förderungen Integration
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at